Die Abholung und Rücklieferung der Hüpfburg erfolgt durch den Mieter zu den oben vermerkten Zeitpunkten und Adresse. Mittels Personalausweis .
Zahlungsbedingungen:
Der Rechnungsbetrag, gilt für die vereinbarte Abholzeit und ist bei Abholung der Hüpfburg in bar zahlbar.
Der angegebene Preis ist ein Endpreis. Gemäß § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese folglich auch nicht aus (Kleinunternehmerstatus)
Weiteres:
Für Schäden, Diebstahl und Zerstörung haftet der Mieter in vollem Umfang. Der Mieter bestätigt die mängelfreie Übernahme der Hüpfburg auf dem Lieferschein. Eine Reklamation verdeckter Mängel wird nur
anerkannt, wenn diese unmittelbar nach dem Aufbau angezeigt werden (telefonisch).
In der Regel kann der Vermieter bei Rückgabe der Hüpfburg diese nicht unmittelbar in Betrieb nehmen und auf mögliche Schäden hin überprüfen. Hiermit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies
den Mieter nicht von seiner Verpflichtung entbindet, für Schäden zu haften, die in seinem Verantwortungsbereich entstanden sind, auch wenn diese erst später erkannt werden. In diesem Fall erfolgt
eine Nachberechnung.
Mit Übergabe der Hüpfburg geht die Haftung auf den Mieter über. Sie endet mit der Rückgabe der Hüpfburg an den Vermieter.
Für eine Minderung der Nutzbarkeit durch äußere Einflüsse wie Sturm Regen o. ä. haftet der Vermieter nicht. Der Mieter kann keine Ansprüche gegenüber dem Vermieter geltend machen, wenn die Hüpfburg
aufgrund der Wettereinflüsse nicht genutzt werden konnte.
Bildet können vom Orginal abweichen.
Die gemieteten Gegenstände müssen dem Vermieter zum vereinbarten Zeitpunkt, sauber, ordnungsgemäß verpackt und vollständig mit
Zubehör übergeben werden.
Sollte entgegen der Veineinbarung eine Hüpfburg nass oder verschmutzt aus der Vermietung zurückkommen, berechnen wir pro Stunde Trockenlegung bzw. Reinigung 30 Euro.
Wird die Hüpfburg defekt zurückgebracht, hat der Mieter die Reparatur zu bezahlen .
Sollte dem Vermieter aufgrund von verspäteter Rückgabe der Mietsache ein Auftrag verloren gehen, hat der Mieter die Kosten (entgangene Mieteinnnahmen und zu zahlender Schadensersatz) für den Ausfall
zu ersetzen.
Rücktritt:
Der Rücktritt vom Vertrag steht beiden jederzeit offen ( Wetter-Krankheit oder nicht vorhersehbaren sachen )
Anzahlung bis 48 Stunden vor Abholung werden zu 100% erstattet.
Die Rücktrittserklärung kann per eMail oder Telefon übersandt werden.
info@huepfdoch.de
0176/41924996
Haftung und Betrieb:
Der Betrieb der Hüpfburgen ist nur auf geeignetem Untergrund gestattet. Der Untergrund muss frei von spitzen Steinen, Ästen oder anderen scharfen oder spitzen Gegenständen sein. Die Verankerung der
Hüpfburg muss mit den mitgelieferten Bodenankern erfolgen. Die Windstärken und –richtungen vor Ort sind unbedingt zu beachten.
Bei Veranstaltungen, die sich über mehrere Tage erstrecken, hat der Mieter für eine sichere und trockene Unterbringung über Nacht zu sorgen.
Der Mieter verpflichtet sich, eine ständige Beaufsichtigung der Hüpfburg durch geeignete Personen zu gewährleisten.
Der Mieter hat für die Einhaltung folgender Sicherheitsregeln zu sorgen:
Vorsicht ist bei Nässe geboten, da die Luftkissen sehr rutschig werden und sich dadurch das Unfallrisiko erhöht. Der Mieter hat das Gebläse während der Veranstaltung vor Nässe und Feuchtigkeit zu
schützen.
Eine Einweisung durch den Vermieter in die Funktionsweise der Hüpfburg und die zu beachtenden Sicherheitshinweise findet bei Übergabe für den Mieter statt.
Die Hinweise dieses Mietvertrages sind Bestandteil der Mietbedingungen.
AGB gelesen und akzeptiert
Dartum Unterschrift