Allgemeine Geschäftsbedingungen


Die Abholung und Rücklieferung der Hüpfburg erfolgt durch den Mieter zu den oben vermerkten Zeitpunkten und Adresse. Mittels Personalausweis .

Zahlungsbedingungen:

Der Rechnungsbetrag, gilt für die vereinbarte Abholzeit und ist bei Abholung der Hüpfburg in bar zahlbar.

Der angegebene Preis ist ein Endpreis. Gemäß § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese folglich auch nicht aus (Kleinunternehmerstatus)

Weiteres:

Für Schäden, Diebstahl und Zerstörung haftet der Mieter in vollem Umfang. Der Mieter bestätigt die mängelfreie Übernahme der Hüpfburg auf dem Lieferschein. Eine Reklamation verdeckter Mängel wird nur anerkannt, wenn diese unmittelbar nach dem Aufbau angezeigt werden (telefonisch).
In der Regel kann der Vermieter bei Rückgabe der Hüpfburg diese nicht unmittelbar in Betrieb nehmen und auf mögliche Schäden hin überprüfen. Hiermit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies den Mieter nicht von seiner Verpflichtung entbindet, für Schäden zu haften, die in seinem Verantwortungsbereich entstanden sind, auch wenn diese erst später erkannt werden. In diesem Fall erfolgt eine Nachberechnung.
Mit Übergabe der Hüpfburg geht die Haftung auf den Mieter über. Sie endet mit der Rückgabe der Hüpfburg an den Vermieter.
Für eine Minderung der Nutzbarkeit durch äußere Einflüsse wie Sturm Regen o. ä. haftet der Vermieter nicht. Der Mieter kann keine Ansprüche gegenüber dem Vermieter geltend machen, wenn die Hüpfburg aufgrund der Wettereinflüsse nicht genutzt werden konnte.

Bildet können vom Orginal abweichen.


Die gemieteten Gegenstände müssen dem Vermieter zum vereinbarten Zeitpunkt, sauber, ordnungsgemäß verpackt und vollständig mit Zubehör übergeben werden.

Sollte entgegen der Veineinbarung eine Hüpfburg nass oder verschmutzt aus der Vermietung zurückkommen, berechnen wir pro Stunde Trockenlegung bzw. Reinigung 30 Euro.
Wird die Hüpfburg defekt zurückgebracht, hat der Mieter die Reparatur zu bezahlen .
Sollte dem Vermieter aufgrund von verspäteter Rückgabe der Mietsache ein Auftrag verloren gehen, hat der Mieter die Kosten (entgangene Mieteinnnahmen und zu zahlender Schadensersatz) für den Ausfall zu ersetzen.

Rücktritt:

Der Rücktritt vom Vertrag steht beiden jederzeit offen  ( Wetter-Krankheit oder nicht vorhersehbaren sachen )

 

Anzahlung bis 48 Stunden vor Abholung werden zu 100% erstattet.

 

Die Rücktrittserklärung kann per eMail oder Telefon übersandt werden.

 

info@huepfdoch.de

0176/41924996

Haftung und Betrieb:

Der Betrieb der Hüpfburgen ist nur auf geeignetem Untergrund gestattet. Der Untergrund muss frei von spitzen Steinen, Ästen oder anderen scharfen oder spitzen Gegenständen sein. Die Verankerung der Hüpfburg muss mit den mitgelieferten Bodenankern erfolgen. Die Windstärken und –richtungen vor Ort sind unbedingt zu beachten.

Bei Veranstaltungen, die sich über mehrere Tage erstrecken, hat der Mieter für eine sichere und trockene Unterbringung über Nacht zu sorgen.

Der Mieter verpflichtet sich, eine ständige Beaufsichtigung der Hüpfburg durch geeignete Personen zu gewährleisten.

Der Mieter hat für die Einhaltung folgender Sicherheitsregeln zu sorgen:

 

  • Vor Benutzung der Hüpfburg sind die Schuhe auszuziehen
  • Belastbar von 90 bis 225 kg , von 3 bis zu 5 Kindern , von 1 bis 8 Jahre
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  • Hüpfburg HappyHop Super Schloss 20m² mit Rutschen bis 5 Kinder belastbar bis 225 Kg
  • Hüpfburg HappyHop Mega Slide 12,9m² mit Rutsche bis 4 Kinder belastbar bis 181 Kg
  • Hüpfburg HappyHop Super Clown 18,5 m² bis 5 Kinder belastbar bis 226 Kg
  • Hüpfburg HappyHop Wasserrutsche Hot Summer 12,7m² bis 3 Kinder belastbar bis 135 Kg
  • Hüpfburg HappyHop Fußballtormit Rutsche 9,3 m² bis 3 Kinder belastbar bis 90 Kg
  • Hüpfburg Happy Hop Clown mit Rutsche 6,5 m² bis 3 Kinder belastbar bis 90 Kg
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  • Der Mieter verpflichtet sich, eine ständige Beaufsichtigung der Hüpfburg durch geeignete Personen zu gewährleisten.

 

  • Das Fassungsvermögen ist vom jeweiligen Gerät und Alter der Benutzer abhängig
  • Bei Überlastung können sich die Nähte weiten, was eine Reparatur beim Hersteller nach sich zieht. Diese Reparatur – und Ausfallkosten werden dem verursachenden Mieter in Rechnung gestellt.
  • Größere Kinder haben auf kleinere Kinder Rücksicht zu nehmen
  • Die Sicherheitsstufe ist nur für den Ein- und Ausstieg zu benutzen.
  • Das Klettern an den Seitenwänden und Türmen ist nicht gestattet
  • Das Mitnehmen von Gegenständen aller Art in den Spielbereich (Spielsachen, Getränke, Schlüssel, Messer…)ist untersagt
  • Besondere Vorsicht ist bei Brillen, Armbanduhren usw. geboten
  • Die Verankerung ist in regelmäßigen Abständen auf Festigkeit zu überprüfen
  • Bei Windböen ist das Spielgerät unverzüglich außer Betrieb zu nehmen


Vorsicht ist bei Nässe geboten, da die Luftkissen sehr rutschig werden und sich dadurch das Unfallrisiko erhöht. Der Mieter hat das Gebläse während der Veranstaltung vor Nässe und Feuchtigkeit zu schützen.

Eine Einweisung durch den Vermieter in die Funktionsweise der Hüpfburg und die zu beachtenden Sicherheitshinweise findet bei Übergabe für den Mieter statt.

Die Hinweise dieses Mietvertrages sind Bestandteil der Mietbedingungen.

 

 

 

            AGB gelesen und akzeptiert

 

 

 

            Dartum                         Unterschrift 

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© Alan Neumann